Auch unter Freunden gibt es Regeln…

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für unsere Stadtführungen

1. Rechtsgrundlage
Madrid auf Deutsch (nachfolgend ‚MAD‘ genannt) organisiert für interessierte Gäste
Stadtführungen und Stadtrundfahrten. Vertragspartner einer solchen
Führung/Rundfahrt sind der Besteller/Auftraggeber (nachfolgend ‚Gast‘ genannt)
einerseits und MAD andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen
diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen.
Der Besteller der Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

2. Vertragsabschluss
a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn MAD die vom Gast gewünschte Leistung
schriftlich bestätigt hat. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind
nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
b) Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so
hat der Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen vor der Leistungserbringung (Führung)
schriftlich zu widersprechen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch
unverzüglich zu erfolgen.
c) Verlangt der Gast nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so ist
dies bis zu 24 Stunden vor Leistungserbringung möglich, immer dann, wenn Dritte
keine Benachteiligung erfahren (z.B. weitere Teilnehmer) oder wenn dadurch keine
Vertragsabkommen mit Dritten (z.B. Busunternehmen) verletzt werden. MAD
bestimmt, ob Änderungen möglich sind.

3. Leistungen
a) Die geschuldete Leistung des Gästeführers geht aus der verbindlichen
Leistungsbeschreibung der schriftlichen Bestätigung hervor. Änderungen oder
Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen
Vereinbarung mit MAD oder dem Gästeführer und müssen schriftlich fixiert werden.
b) In der Beschreibung der Leistungen gibt MAD die Dauer der Führungen an. Es
obliegt dem Gästeführer, die Zeit zu überschreiten, aber niemals zu unterschreiten. Die
Streckenbeschreibungen sind orientativ. Es können Abweichungen vorgenommen
werden, wenn dies aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Wetter) notwendig ist oder zur
Qualitätssteigerung der Tour beiträgt.
c) Die Auswahl des jeweiligen Gästeführers obliegt MAD. Kundenwünsche werden
nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber nicht Vertragsbestandteil.
d) MAD bietet öffentliche und private Stadtführungen an. Bei öffentlichen Führungen
können verschiedene Teilnehmer unabhängig voneinander zusammengelegt werden.
MAD verpflichtet sich, ab einer Teilnehmerzahl von 15 Personen, die Teilnehmer von
der Gruppengröße in Kenntnis zu setzen und Ihnen freizustellen, vom Vertrag
zurückzutreten.
e) Für Schülergruppen gilt eine maximale Gruppengröße von 25 Personen inklusive
einer Aufsichtsperson. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung
der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei einer Gruppe bleiben muss.
Die Gästeführer übernehmen hier keine Aufsichtspflicht.
f) Soweit nicht anderweitig beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen
erklärt.

4. Abwicklung der Führungsleistung
a) Vereinbarte Führungszeiten, sowohl Start- als auch Schlusszeit, sind einzuhalten.
Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, dem Gästeführer diese
Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung
mitzuteilen.
b) Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem
vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten (danach gilt die Führung als
ausgefallen und der Gästeführer hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar).
Kommt die Gruppe zu spät und der Gästeführer ist bereit die Führung trotzdem zu
machen, gilt die im Vertrag ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung. Der
Gästeführer ist nicht verpflichtet, die verpasste Zeit anzuhängen.
c) Lässt es die Zeitplanung des Gästeführers zu, kann die Führung auf Wunsch des
Gastes verlängert werden. Die Vergütung wird in diesem Fall vor Ort abgesprochen.
d) Der Gast hat das Recht, von der Führung zurückzutreten, wenn etwaige Mängel der
Führung und der vereinbarten Leistungen gegenüber dem Gästeführer nicht seinem
Anspruch genügen. Der Gast ist verpflichtet, seine Rücktrittsforderung sofort
anzuzeigen und den Abbruch der Führung so früh wie möglich herbeizuführen. In
diesem Fall erhält der Gast bezahlte Leistungen zurück. Am Ende der Führung sind
Mängelrügen unwirksam, da die Leistung voll erbracht worden ist.
e) Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten
Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle
außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. MAD wird dem
Gast ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen, damit Kontakt seitens
des Gastes aufgenommen werden kann.
f) Die schriftlich bestätigten Führungen werden immer durchgeführt, unabhänging vom
Wetter, das kein Motiv seitens des Gastes ist, die Führung zu stornieren. Der
Gästeführer ist berechtigt aufgrund höherer Gewalt, die Führung abzubrechen oder zu
stornieren. In diesem Fall erhält der Gast die bereits im voraus geleistete Zahlung
zurück oder wird von seiner Zahlungspflicht befreit.
g) MAD ist berechtigt, die Führug zu stornieren, wenn höhere Gewalt, dies erfordert
(Krankheitsfall des Gästeführers, Unwetter).
MAD hat das Recht, eine bestätigte Führung zu stornieren, wenn der vorgesehene
Gästeführer erkrankt ist oder die Wetterbedingungen extrem sind und die Gäste
gefährden. MAD verpflichtet sich, dem Gast die Stornierung so früh wie möglich
mitzuteilen. Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte
Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

5. Bezahlung und Preise
a) Die Preise von Führungsleistungen sind aus der Preisliste, die auf der Webseite von
MAD einzusehen ist, zu entnehmen. Sie gelten, wenn nicht ein anderer Preis mit dem
Gast schriftlich bestätigt wurde.
b) Soweit nicht anders vereinbart, ist das Führungshonorar unmittelbar nach
Führungsende vom Gast direkt und bar an den Gästeführer zu zahlen.
c) Bei Auslandsüberweisungen gehen alle anfallenden Bankgebühren
und Spesen zu Lasten des Gastes.
d) Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. für Verpflegung, Eintritte, Transporte, Maut,
weitere Führungen, etc.), die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast zu
zahlen.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
a) Bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung wird das gesamte
Honorar fällig.
b) Nimmt der Gast ohne Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass
dies vom Gästeführer oder MAD zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch,
obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. MAD ist berechtigt,
den vollen Preis zu verlangen.
c) Der Kunde hat das Recht, bei Verhinderung ersatzweise eine andere Person seine
gebuchte Tour wahrnehmen zu lassen.

7. Rücktritt / Stornierung durch den Gast
a) Gäste/Gruppen können bis zu 24 Stunden vor der Leistungserbringung vom Vertrag
zurücktreten. Sofern MAD Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen
Dritter entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet (s. 2c).
b) Wenn die Rücktrittsfristen von einem Tag (24 Stunden) nicht eingehalten
werden, ist der Gast verpflichtet, 25% des Gesamtbetrags des schriftlich festgelegten
Vertrags zu zahlen.
c) (Teil-)Stornierungen sind MAD schriftlich, z.B. per E-Mail, mitzuteilen. Grundsätzlich
gilt, dass eine Stornierung erst anerkannt und wirksam ist, wenn sie von MAD
schriftlich bestätigt wurde.

8. Haftung des Gästeführers und MAD
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird weder
von MAD noch vom ausführenden Gästeführer übernommen. MAD kann nicht für
Unfälle aufgrund eigenes Verschulden des Gastes, Diebstähle oder von Dritten
zugefügten Schäden verantwortlich gemacht werden.

9. Datenschutz
Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Gerichtsstand
Der zuständige Gerichtsstand ist in Spanien.

AGB für andere Serviceleistungen

1. Rechtsgrundlage
Madrid auf Deutsch (nachfolgend ‚MAD‘ genannt) bietet für interessierte Gäste
Serviceleistungen an. Vertragspartner einer solchen Serviceleistung sind der
Besteller/Auftraggeber (nachfolgend ‚Gast‘ genannt) einerseits und MAD andererseits.
Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien
ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen. Der Besteller der Serviceleistung
erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

2. Vertragsabschluss
a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn MAD die vom Gast gewünschte Leistung
schriftlich bestätigt hat. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind
nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
b) Der Gast ist dazu verpflichtet, seine Angaben für die von MAD ausgeführten
Leistungen korrekt mitzuteilen (z.B. Datum, Uhrzeit, Personenanzahl, Ort). Wenn
aufgrund der fehlerhaft mitgeteilten Daten der Gast nicht zufrieden ist, kann MAD
nicht verantwortlich gemacht werden. Der Gast hat die Zahlung für die Leistung zu
erbringen oder im Falle einer notwendigen Änderung, die etwaigen Kosten zu tragen.

3. Leistungen
3.1. Reiseorganisation
a) MAD nimmt sich der Reiseorganisation derjenigen Kunden kostenlos an, die
eine Stadtführung gebucht haben. In dem Falle, dass ein Gast eine
Reiseorganisation wünscht, ohne eine Stadtführung oder andere Leistung zu
buchen, erhält er einen Kostenvoranschlag, der nach Bestätigung des Kunden
zu bezahlen ist.
b) Wenn ein Gast eine Stadtführung buchen möchte und MAD seine Reise
kostenlos organisiert, hat der Gast eine Garantie in Form einer Anzahlung von
20% der gewünschten Führungen zu gewährleisten. Wenn MAD die Reise
organisiert und der Gast nach Garantiezahlung die Führungen nicht in Anspruch
nehmen will oder kann, ist MAD berechtigt, die Anzahlung als Ausgleich für
seine Organisationsleistung zu behalten.
3.2. Reservierungen
a) MAD macht für Gäste kostenlose Reservierungen.
b) Es liegt in der Verantwortung des Gastes, zur reservierten Zeit die Reservierung
in Anspruch zu nehmen. Falls die Inanspruchnahme nicht möglich ist, obliegt es
dem Gast, sein Nichterscheinen der Einrichtung (z.B. Restaurant) mitzuteilen.
MAD ist für die auf den Namen der Gäste gemachten Reservierungen nicht
verantwortlich.
Auch unter Freunden gibt es Regeln…
3.3. Lieferung von Tickets und anderen Dokumenten
a) MAD hinterlegt aus Kundenfreundlichkeit in Hotels kostenlos die über MAD
erworbenen Tickets oder Dokumente (z.B. Toledo Card, Eintritte), immer dann, wenn
das Hotel oder die Unterkunft im Distrikt des Madrider Zentrum liegt.
b) Der Preis für Lieferungen in andere Stadtteile beträgt 20 Euro.
3.4. Vermittlungen
a) MAD bietet seinen Gästen Produkte und Dienstleistungen von Dritten an. Die
Konditionen für diese Produkte und Dienstleistungen bestimmt das vermittelte
Unternehmen und nicht MAD.
b) Für die vermittelnde Tätigkeit kann MAD eine Kompensationsgebühr verlangen.
Ist dies der Fall, ist MAD verpflichtet, den Kunden über den Preis zu informieren
und seine Zustimmung einzuholen.
3.5. Reisebegleitung
a) Die Preise für die von MAD zur Verfügung gestellten Reisebegleiter (z.B. für
Events, Essen, Ausflüge). sind Preise pro Stunde und richten sich nach
Begleitart, Stundenanzahl und Saison.
b) Der Reisebegleiter ist nicht verpflichtet, historische oder für Gastführer
typische Erklärungen zu geben. Seine Aufgabe besteht darin, die Gruppe zu
begleiten, durch die Stadt zu leiten und bei Sprachproblemen zu helfen.
3.6. Übersetzungen und linguistische Leistungen
a) Die von MAD erstellten Übersetzungen werden nicht von eidesstattlichen
Übersetzern erstellt und eignen sich demnach nicht als juristische Texte, die vor
Gericht verwendet werden können. In dem Fall, dass der Kunde eine offiziell
beglaubigte Übersetzung oder eine von einem eidesstattlich geprüften Übersetzer
möchte, gelten andere Preise und Lieferungsfristen.
b) Andere linguistische Leistungen werden pro Stunde berechnet. Der Preis richtet
sich nach Komplexität und Art des Auftrags.

4. Datenschutz
Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

5. Gerichtsstand
Der zuständige Gerichtsstand ist in Spanien.